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Ohne eine Krankenversicherung ist die Immatrikulation an einer Hochschule nicht möglich. Der Versicherungsnachweis muss vor Studienantritt vorgelegt werden. Studierende haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu versichern.
Die beitragsfreie Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Elternteil ist nur bis zum 25. Lebensjahr möglich. Dabei darf das maximale monatliche Einkommen die Mini-Jobgrenze nicht überschreiten.
Im Alter zwischen 25 und 30 Jahren können Studenten sich über eine gesetzliche Krankenversicherung selbst versichern, dabei darf das 14. Fachsemester nicht überschritten sein. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen zumeist zwischen 115-120 Euro. Ab dem 30. Lebensjahr endet für Studenten die Versicherungspflicht. Die gesetzliche Mitgliedschaft wird dabei meistens in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft fortgesetzt. Dies ist aber nur zu erhöhten Beitragssätzen möglich. Die Leistungen der Krankenkasse ändern sich jedoch nicht.
Zu Beginn des Studiums können sich Studienanfänger von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und sich in einer privaten Krankenversicherung für Studenten absichern. Ein Wechsel in die private Versicherung ist ebenfalls möglich, wenn die Absicherung über die Familienversicherung endet oder das 30. Lebensjahr bzw. 14 Fachsemester überschritten wird. Viele Studententarife in der PKV gehen bis zu dem 39. Lebensjahr.
Unser Tipp: Die Kosten zur Krankenversicherung können vom BAföG-Amt bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass der Studierende eigene Beiträge zahlt, die BAföG Förderung unter dem Höchstsatz liegt und keine Familienversicherung über die Eltern besteht.
• Zum Studienbeginn kannst Du Dich gesetzlich oder privat krankenversichern. Diese Entscheidung lässt sich während des Studiums nur in Ausnahmefällen ändern.
• Oft sind Studierende bis zum 25. Lebensjahr kostenlos über ihre Eltern in der GKV versichert.
• Studienanfänger können sich schon mit Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nach Studienbeginn haben sie 3 Monate Zeit, um sich für einen privaten Anbieter zu entscheiden und eine private studentische Krankenversicherung abzuschließen.
• Der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt ab 2023 bei rund 124 Euro im Monat. Ab dem 30. Geburtstag wird es jedoch deutlich teurer.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Tarife in der PKV für Studenten sind besonders günstig, da diese keine Altersrückstellungen bilden. Daher endet der Studententarif bei einigen Gesellschaften mit dem 34. Lebensjahr, bei anderen sogar erst mit 39 Jahren.
Willst du in die private Krankenversicherung und warst bisher GKV versichert musst du die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bis drei Monate nach Immatrikulation beantragen. Nach dieser Frist ist ein Wechsel in die PKV nicht mehr möglich. Wichtig bei erhalt von BAföG, bist du in der PKV bekommst du als BAföG-Empfänger einen Zuschuss in Höhe von 84 Euro für die Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegepflichtversicherung.
Ab dem 25. Geburtstag entfällt der Anspruch auf eine mögliche Familienversicherung. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (GKV). Dann kannst du mit einem GKV Beitrag für eine studentische Krankenversicherung inklusive Pflegepflicht von ca. 110 Euro pro Monat rechnen.
Mit dem 30. Geburtstag endet für dich in der GKV die vergünstigte Krankenversicherung als Student. Da du dann aber weiterhin versicherungspflichtig bist, musst du dich um eine Versicherung in der GKV kümmern. Diese liegt bei ca. 180 Euro monatlich. Der günstige Studententarif in der PKV kann bei einigen Unternehmen bis 39 Jahren fortgeführt werden.
Ja, ist mindestens ein Elternteil verbeamtet, kann Du als Student bis zum Alter von 25 Jahren auch günstige Beihilfe-Tarife als Student in Anspruch nehmen.
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